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   VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17   

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https://dejure.org/2021,7788
VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17 (https://dejure.org/2021,7788)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2021 - 7 CE 21.17 (https://dejure.org/2021,7788)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2021 - 7 CE 21.17 (https://dejure.org/2021,7788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 5 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b; ÄVO-ÄApprO §§ 5, 7, 8; ÄApprO § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1, 13 Abs. 1 Nr. 2, § 28, 30; § 4 BÄO.
    Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Anerkennung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung unter Rückgriff auf die Durchschnittsverlaufsnote des klinischen Studienabschnitts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingte vorläufige Anerkennung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17
    Zu diesem Zweck sollen die Bedingungen, unter denen die Prüfung abgelegt wird, für alle Prüflinge möglichst gleich sein (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - BVerwGE 152, 330 Rn. 15 m.w.N.).

    Aus diesem Grund muss die Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall nach Art und Umfang so bemessen sein, dass der Nachteil nicht "überkompensiert" wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17
    Der Folgenbeseitigungsanspruch knüpft nicht an die Rechtswidrigkeit des Eingriffsakts, sondern an die Rechtswidrigkeit des dadurch geschaffenen Zustands an (BVerwG, U.v. 23.5.1989 - 7 C 2.87 - juris Rn. 80).

    Er dient der Wiederherstellung des Zustands, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 19.7.1984 a.a.O.; BVerwG, U.v. 23.5.1989 a.a.O.) und ist nicht auf einen Ausgleich materieller oder immaterieller Schäden gerichtet, die durch eine rechtswidrige Handlung der Exekutive verursacht werden (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19.01 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2021 - 9 S 3423/20

    Humanmedizin - Anerkennung der Durchschnittsverlaufsnote des klinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17
    Unabhängig davon, ob die Antragstellerin erfolgreich einen Anordnungsgrund glaubhaft machen konnte (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 25.1.2021 - 9 S 3423/20 - juris Rn. 32 m.w.N.), hat sie auch im Beschwerdeverfahren das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs hierauf nicht durchgreifend aufgezeigt.

    Denn der Bund hat von der ihm durch Art. 74 Nr. 19 GG eingeräumten Gesetzgebungskompetenz zum Erlass von Regelungen für die Zulassung zu ärztlichen Heilberufen abschließend Gebrauch gemacht (vgl. VGH BW, B.v. 25.1.2021 - 9 S 3423/20 - juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17
    Er dient der Wiederherstellung des Zustands, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 19.7.1984 a.a.O.; BVerwG, U.v. 23.5.1989 a.a.O.) und ist nicht auf einen Ausgleich materieller oder immaterieller Schäden gerichtet, die durch eine rechtswidrige Handlung der Exekutive verursacht werden (BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 19.01 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15

    Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 7 CE 21.17
    Dem Gebot der Chancengleichheit wird nur eine Gleichwertigkeitsprüfung gerecht, die die Gesamtheit der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Prüfungsvorbereitung in den Blick nimmt und vergleicht (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2015 - 6 B 11.15 - NVwZ-RR 2015, 858).
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 7 B 21.349

    Zur Bindung der Prüfungsbehörde an amtsärztliches Zeugnis

    Um chancengleiche äußere Bedingungen für die Erfüllung der Leistungsanforderungen herzustellen, ist den Schwierigkeiten eines Prüflings, seine vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Geltung einheitlicher Bedingungen darzustellen, durch geeignete und angemessene Ausgleichsmaßnahmen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 15 f.; BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 7 CE 21.17 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 9 S 1241.17 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2023 - 19 E 224/23

    Erhebliche Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit eines Schülers durch

    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015, a. a. O., Rn. 15 f.; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 14 A 1735/09 -, NJW 2011, 1094, juris, Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 7 CE 21.17 -, juris, Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 2019, a. a. O., Rn. 15.
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